Alarm- und Haussicherheitssystem steuerlich absetzbar?
Die meisten klugen Hausbesitzer wollen jeden Steuerabzug nutzen, der ihnen zusteht. Normalerweise ist ein Haussicherheitssystem jedoch nicht von der Steuer absetzbar. Wenn Ihr Sicherheitssystem nur dazu dient, Ihr persönliches Eigentum zu schützen, fällt es unter die Liste der nicht absetzbaren Ausgaben.
Wenn Sie jedoch ein häusliches Arbeitszimmer geltend machen oder Ihr Haus für ein Geschäft wie eine Kinderbetreuungseinrichtung nutzen, können Sie möglicherweise auch einen Teil Ihres Sicherheitssystems zu Hause geltend machen.
Um den Abzug für das häusliche Arbeitszimmer in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie das häusliche Arbeitszimmer regelmäßig und ausschließlich für geschäftliche Zwecke nutzen.
Wenn Ihr Haus als Kindertagesstätte genutzt wird, dann muss der genutzte Teil des Hauses nicht ausschließlich der Kindertagesstätte gewidmet sein, jedoch gibt es möglicherweise andere Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um die Heimsicherheit als Steuerabzug geltend zu machen.
Laut Finanzamt können Sie, wenn Sie „ein Sicherheitssystem installieren, das alle Türen und Fenster Ihres Hauses schützt, den geschäftlichen Teil der Ausgaben, die Ihnen für die Wartung und Überwachung des Systems entstehen, absetzen.
Sie können auch einen Abschreibungsabzug für den Teil der Kosten des Sicherheitssystems geltend machen, der sich auf die geschäftliche Nutzung Ihres Hauses bezieht.“ Der knifflige Teil bei der Inanspruchnahme des Abzugs ist jedoch die Regel über die ausschließliche Nutzung.
Im besten Fall befindet sich Ihr Heimbüro in einem separaten Raum und steht den Familienmitgliedern nicht für andere Zwecke zur Verfügung. Wenn Sie einen Teil eines Raumes für die geschäftliche Nutzung beiseitelegen, muss es eine klare Trennung wie eine Trennwand geben und Sie müssen nachweisen, dass in diesem Raum keine persönlichen Aktivitäten stattfinden.
Wenn Sie Ihren Kindern erlauben, in Ihrem Büro Hausaufgaben zu machen, würde dies einen Verstoß gegen die Regel der ausschließlichen Nutzung darstellen und Ihr Abzug könnte verweigert werden.
Da die Alarmüberwachung in der Regel Teil eines Sicherheitspakets für das Haus ist, fällt sie unter die gleichen Finanzamt-Richtlinien, wenn es darum geht, ob die Alarmüberwachung steuerlich absetzbar ist oder nicht.
Als Teil Ihrer Gesamtsicherheitsstrategie für Ihr Zuhause wäre jeder Teil der Überwachungskosten, der für die Nutzung durch Ihr Unternehmen oder Ihre Kindertagesstätte geeignet ist, steuerlich absetzbar.
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